Arbeitsmediziner bestimmen wieviele Gifte ein Neugeborener auszuhalten hat

Deutsche Arbeitsmediziner nehmen sich die Frechheit heraus, Gesetze für die Selektion Neugeborener zu erlassen.

So bestimmern sie zum Beispiel, dass eine junge Mutter ohne Begrenzung mehr als 40 Gramm metallisches Quecksilber

Im Mund haben darf und damit ihr Neugeborenes so stark vergiften dürfen, dass es auf jeden Fall im Plötzlichen Kindstod durch ihr Quecksilber im Atemzentrum erstickt mit über 7 ng/g Quecksilber im Hirngewebe.

Dann reden sie sich mit „Nichtwissen“ heraus, Als Fachfremde dürfen sie jeden Unsinn ungestraft behaupten.