Die Amalgamvergiftung - und ihre medizinischen Folgen

 

Nachdem wir durch unauffällig ausfallende Spontan-Quecksilberwerte eine akute Vergiftung immer ausschließen konnten, haben wir selbst fast zwei Jahrzehnte lang die Zahnärzte bezüglich Amalgam beruhigt. Durch einen Zufall entdeckten wir bei einem 10jährigen Mädchen im Koma als Ursache ihrer chronischen Quecksilbervergiftung 5 Amalgamfüllungen. Nach mittlerweile über 6000 Patientenbeobachtungen sind wir über die verheerenden Folgeschäden der chronischen Vergiftung unterrichtet, von denen wir einzelne Kasuistiken veröffentlichen.

Wir halten für denkbar, dass allein in Deutschland jährlich Tausende unter den Zeichen des Herzversagens bzw. Schlaganfalles (Koma) an Amalgamfolgen sterben. Mindestens die nächsten 20 Jahre werden Wissenschaftler beschäftigt sein, Folgeschäden zu erkunden. Das Bundesgesundheitsamt hat versagt, rechtzeitig den Meldungen über Gesundheitsgefahren nachzugehen.

Jeder schwerer vergiftete ein Patient ist, desto kürzer und eindeutiger ist seine Krankengeschichte und umgekehrt. Nur etwa jeder 20. Amalgamvergiftete hat eine Monovergiftung, jeder dritte hatte auch Schädigungen durch Formaldehyd und jeder 2. zusätzlich bis zu drei weitere Gifte aufzuweisen.

Ein beachtlicher Teil der Folgeschäden ist irreversibel. Vor der Applikation am Menschen gilt Amalgam als Gift und nach der Entfernung aus dem Mund ist es Sondermüll. Offizielle Verharmloser wollen uns weismachen, dass die obligatorischen Vergiftungen aus Kostenersparnisgründen in Kauf genommen werden müssen, wobei die ungeheuren Folgekosten aufgrund der Vergiftung nicht genannt werden.

Es gibt bisher noch kein Kompendium darüber, welche Rolle Zahnamalgam für die Gesundheit des Menschen spielt, wie eine Vergiftung erkannt, beseitigt und ihre gravierendsten Organschäden beim Menschen gebessert werden können. Der wissenschaftlich eindeutige Nachweis der chronischen Giftwirkung am Menschen benötigt beim Erwachsenen in der Regel 30 Jahre und mehr bis zum Ablauf der Latenzzeit. Dem einzelnen ist daher nicht zuzumuten, bis zum Nachweis der Kausalität abzuwarten, zumal die Verursacher „vorsorglich“ einen Zusammenhang vehement bestreiten. Der Behandlungsbeginn nach dem sicheren Nachweis kommt immer zu spät.

Allerdings liegen unendlich viele Beobachtungen mit dazugehörigen Giftmessungen vor. Allein 1989 wurden hier über 15000 Giftmessungen bei 2500 kranken Amalgamträgern von uns veranlasst und in beauftragten Fachlabors durchgeführt. Doktoranden der Medizin und Diplomanden der Mathematik sind noch lange damit beschäftigt, die Schicksale und Behandlungsläufe wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nicht überraschend, aber umso deprimierender ist der Anteil der betroffenen (Klein-)Kinder, deren Schäden ihr Leben für immer beeinflussen werden. Sie sind das empfindlichste Glied unserer Gesellschaft und leiden besonders stark unter den Amalgamschäden. Unter den Schulkindern sollen zwischen 15-25% an hyperkinetischen Störungen leiden. Ursächlich waren oft eine embryonale Amalgambelastung durch die Mutter oder spätere im Kleinkindesalter, leichte Bleibelastung sowie Belastungen durch Pentachlorphenol durch gestrichene Holzverkleidungen.

Kleinkinder haben gegenüber Erwachsenen eine über 120fach höhere Empfindlichkeit des Gehirns und des Nervensystems, was bei der Low-Dose-Radioaktivität bewiesen wurde und gerade bei Quecksilber zu neuen Schäden führt. Chronische Amalgambelastung ist sicher auch ein häufiger Grund für ungewollte Kinderlosigkeit. Zumindest wurden mehrere infertile Frauen nach Entfernung ihrer Amalgamfüllungen dann doch schwanger.

Trotz der Opferung von Versuchstieren in großer Zahl konnte man bis heute die Langzeitgesundheit von Amalgam in Zusammenhang mit der großen Anzahl von Umweltgiften, die auf unseren Organismus einwirken, nicht ausreichend ergründen.

Amalgamgeschädigte Patienten werden fast nie gezielt auf die Ursachen hin untersucht, da sie gegen die Gleichgültigkeit keine Chance haben. Das Heer der giftbedingten Nervösen, Depressiven, Magen-Darm-Kranken, Allergiker und Krebskranken vermehrt sich ständig weiter. Im Gegensatz zu den USA gibt es bei uns keine Umweltkliniken und medizinische Spezialisten, die in dieser Behandlung ihre Aufgabe sehen, bzw. als Gutachter für derartige Fälle geeignet sind. Arbeitsmediziner, die Vergiftete und Zahnärzte meist begutachten, sehen heute oft noch keine Zusammenhänge mit der chronischen Vergiftung. Arbeitsplatz-Toleranzwerte liegen ein Vielfaches über der tolerablen chronischen Belastung eines Nichtbeschäftigten (Quecksilber 50fach). Hohe Grenzwerte bedeuten ebenso wie ablehnende Gutachten, das keine Schutzmaßnahmen oder Produktänderungen vorgenommen werden müssen. Bei Rauchern wird Krebs als Berufskrankheit durch berufliche Chemikalien nicht anerkannt. Von über 1000 von uns gemeldeten Verdachtsfällen einer chemikalien-bedingten Berufskrankheit wurde kein einziger Fall anerkannt. Die Berufsgenossenschaften lassen Streitfälle nach ihren Angaben von speziellen Arbeitsmedizinern begutachten, nicht jedoch von Toxikologen. So wurde 150 Jahre lang die Gefährlichkeit von Amalgam u.v.a. vertuscht und damit Millionen Unschuldige belastet.

Ob Amalgam, Formaldehyd, Asbest, Ozon oder Holzgifte, das Vorgehen der Verursacher ist immer das gleiche:

-          Sie verschanzen sich hinter Grenzwerten, die nie auf ihre Langzeittoxizität untersucht wurden,

-          Sie zahlen Millionen für Gutachten, die die Ungefährlichkeit beweisen wollen, indem sie alle neuen Erkenntnisse ignorieren,

-          Ihr wichtigstes Argument ist, dass es keine Alternativen gäbe.

 

Erst die exakten Nachweismethoden ermöglichten ein Eingrenzen der Gefahren. Durch den Nachweis des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung wird die eigentliche Vergiftung bestätigt. Dies wird nur in den seltensten Fällen durchgeführt. Nach Erkennen der Vergiftung ist daher das Vorbeugen vor einer erneuten Vergiftung der ehrlichste Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine effiziente Gefahrenabwehr zu bewahren.

Es ist richtig, dass zu sämtlichen alternativen Zahnmaterialien keine Studien über die Langzeit-Verträglichkeit inklusive allergischer Potenz vorliegen. Von den Alternativmaterialien ist besonders Palladium von Bedeutung, zumal man jüngst die Palladium-Speicherung ins menschliche Gehirn und schwere Allergien nachgewiesen hat. Von allen derzeit verwendeten Zahnmaterialien ist jedoch Amalgam dasjenige, das die schwersten Gesundheitsschäden, ja sogar nachweislich Todesfälle hervorruft.

All dies belegt die Notwendigkeit, auf chronisch giftige Chemikalien im Mund zu verzichten, nur Materialien zu verwenden, deren Langzeittoxizität am Menschen untersucht wurde und deren genaue Zusammensetzung dem Patienten in einem „Zahnpass“ schriftlich mitgegeben wurde für den Fall, dass eine aufkommende Allergie abgeklärt und beseitigt werden muss.

Die Goldlegierung als Zahnersatz kann über die Krankenkasse geleast und nach dem Tod wieder zurückgenommen werden.

Während die Erfolge der Herzchirurgie einschließlich der Transplantation auch für Angehörige der Pflichtkrankenkassen offen sind, haben die Zahnärzte in den letzten Jahrzehnten an einem Zweiklassensystem festgehalten: Privatversicherte erhalten Gold oder Keramik zur Versorgung ihrer Karies; Kassenpatienten und insbesondere die Kinder werden mit Amalgam abgespeist, obwohl dessen Giftigkeit seit jeher feststand. Alleinige Sorge der Zahnärzte war, dass das Sozialversicherungssystem sonst gefährdet wäre. Sträflich wurde dabei unterlassen, mit dem von den Zahnärzten vor über 15 Jahren entwickelten Kaugummi-Speicheltest zu überprüfen, ob die Amalgamfüllungen nicht schon so stark korrodiert sind, dass sie einen lebensgefährlichen Abrieb (über 100.000 µg/l) aufwiesen.

Ebenso haben es die Hersteller von Amalgam versäumt, den zahlreichen wissenschaftlichen Beobachtungen über schwere Nerven- und Immunschäden nachzugehen. Nach dem Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zu einer Nutzen-Risiko-Analyse verpflichtet und muss ein bedenkliches Arzneimittel vom Markt nehmen, zumal wenn risikoärmere Alternativen vorhanden sind.

Zwar ist jeder nachweislich Geschädigte in Höhe von 500.000 DM versichert, jedoch beträgt die Schadensersatzsumme insgesamt nur 200 Mill. DM, so dass entweder nur wenige den ihnen zustehenden Schadenersatz erhalten oder wie nach der Contergan-Affäre wieder die Gesetze geändert werden müssen.

Der juristisch eindeutige Nachweis einer chronischen Vergiftung durch Amalgam geschieht durch:

-          Giftnachweis vor und während Kaugummikauens,

-          Giftaufnahme durch Nachweis der Depots: Entspeicherung nach Injektion von DMPS im Urin oder nach oraler Gabe des Antidots (DMPS oder DMSA ) im Stuhl; Schwermetalldepots unter den früher amalgamgefüllten Zähnen im Knochen;

-          Giftschädigung bessert sich nach der Antidotgabe (Symptome und Folgeschäden).

 

Für die Straf- und Zivilprozesse sollten sich die Zahnärzte rechtzeitig die Namen ihrer wissenschaftlichen Leitbilder notieren, auf die sie sich bzgl. ihrer Amalgamverarbeitung berufen wollen. Nach unserer Kenntnis gab es jedoch nie ein Gebot, Amalgam zu verarbeiten, sondern lediglich finanzielle oder betriebswirtschaftliche Empfehlungen!

Nach Angaben der WHO ist das Quecksilber aus Zahnarztpraxen das Umweltgift Nr. 1, da hierdurch die 3% des trinkbaren Wassers der Erde durch die Abwasser und den vergifteten Klärschlamm (hohe Stuhlausscheidung!) vergiftet wurden.

Nach dem neuen Chemikaliengesetz ist der Hersteller zur Entsorgung verpflichtet, also einschließlich Amalgamabscheider in der Praxis. Gasmasken während des Bohrens oder Schleifens und Luftfilteranlagen in der Zahnarztpraxis. Obwohl der Zahnarzt und seine Helfer definitionsgemäß Chemiefacharbeiter sind, halten sie sich derzeit noch nicht an die diesbezüglichen Gesetze.

 

Quelle: (Dr. M. Daunderer: Handbuch der Amalgamvergiftung, Ecomed, Landsberg)

 FORUM des Praktischen und Allgemein-Arztes 2/91