1998 Amalgamopfer wie eingeklemmte Autofahrer hilflos

Da Amalgam ärztlich auf Anweisung aller Krankenkassen den Kranken irreversibel mit rhetorischem Zwang in den Mund „gefüllt“ wird, wagt kein einziger Mediziner der Welt diese Massenvergiftung offen zu legen. Quecksilber ist in allen Medikamenten im Millionstel Gramm Bereich verpönt und aus dem Fieberthermometer verbannt, aber Zahnärzte genießen noch Narrenfreiheit, weil sie oft nichts anderes verarbeiten können. Außerhalb des Körpers trägt Quecksilber den Totenkopf als einziges „Medikament“.

Wenn ein Kranker jedoch den Zusammenhang bemerkt, ist er angewiesen auf fachgerechte Hilfe. Eine Verweigerung der Hilfe mit den üblichen Argumenten wie:

1)     selbst verursacht (genetisch)

2)     eingebildete Krankheit (psychosomatisch)

3)     angeborene Geisteskrankheit (Psychose)

 

und ihm dann wieder die Hilfe zu versagen aus falsch verstandener Kumpanei mit den vergiftenden Tätern muss bei der überwältigenden Beweislage der Ultragifte durch Nachweis des organischen Quecksilbers und Zinns in allen Asservaten  und den irreversiblen Gesundheitsschäden als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Auch eine fehlende Unterstützung der hilflosen  Vergifteten durch Familienangehörige, die nicht rechtzeitig eine toxikologische Hilfe herbei holen, ist eine unterlassene Hilfeleistung.

Zahnkliniken müssen stationäre Entgiftungsmaßnahmen in ausreichender Menge bereitstellen.

(Auszug aus meiner neuen Biografie)