Amalgamopfer  Spielball der Justiz              

 

S R                                                                                                                            29.07.07

 

FACHÄRZTLICHES  GUTACHTEN

zur Vorlage bei Gericht

 

Zum Sachverhalt verweise ich auf mein Vorgutachten vom 6.5.2005, das vollinhaltlich richtig ist und durch neue Messergebnisse weiter voll bestätigt wurde:

Zinn 2450 µg / kg   und   Quecksilber 450 µg / kg   im Stuhl.

Bekanntlich ist diese Kombination nur im Amalgam.

Eine krasse Erhöhung nach Mobilisation spricht – nach dieser langen Zeit der Giftentfernung – für eine irreversible Speicherung dieser beiden Ultragifte im Körper – insbesondere im Gehirn. Eine Körperspeicherung von für den Patienten nachweislich zu schweren Allergien führenden Giften ist ohne verstümmelnde Operationen sicher früh tödlich- ohne diese heute noch privaten Operationen. Eigentlich müssten sie jedoch die Täter bezahlen, nicht die Opfer.

Folge, der nachgewiesenen Speicherung dieser Gifte im Gehirn ist die beschriebene Hirnentzündung mit erheblichen Problemen, sich im Leben zu Recht zu finden.

Die bisherige Therapie hat die Arbeitsfähigkeit trotz erheblicher Beeinträchtigung erhalten, was für die Richtigkeit der Maßnahmen spricht: „Wer heilt, hat Recht!“

Dass Vertreter der Täter, der Zahnärzte dies nicht sehen wollen ist nur zu verständlich.

Die Schulmedizin und alle Zahnärzte stehen diesem Problem hilflos und feindlich gegenüber. Würden sie nicht völlig gedankenlos wohlbekannte Allergene irreversibel in die Kiefer pflanzen, käme es nicht zur Kiefervereiterung mit diesen Folgen.

Meines Erachtens müssten die eigentlichen   Täter für alle Folgen voll aufkommen.

Bisher hat sich die gesamte Justiz als Helfershelfer der Täter offeriert und damit das längst überfällige Verbot des völlig unnötigen Vergiftens unserer Bürger mit Amalgam begünstigt.

Mein  3-bändiges Handbuch  der Amalgamvergiftung beschreibt auf 3000 Seiten umfänglich das Schicksal von 20 000 Amalgamvergifteten mit exquisitem Giftnachweis bis zu ihrem frühen Tod, alles ist  seit 1992  medizinisches Grundwissen.

Ein Nichtbeachten dieser Fakten eines Klinischen Toxikologen entspricht einer Unterlassenen Hilfeleistung!

Würden Zahnärzte ihre iatrogenen Schäden vermeiden oder gar heute wieder beseitigen, wäre die gesamte Zahnmedizin plötzlich nicht mehr das goldene Geschäft einer Schönheitschirurgie, das sie heute noch ist.

Opfer wie Herr Sch. blicken heute noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und müssen erleben, wie sie von der ganzen Medizin und natürlich von der von ihr beratenen Justiz als die eigentlichen Täter betrachtet werden und leer ausgehen.

 

Dieser tragische Fall erfordert wieder

Ein sofortiges Amalgamverbot!

 

Dr. med. Dr.med. habil. Max Daunderer

Internist, Umweltarzt

Habilitiert als Klinischer Toxikologe