2012 Amalgam fehlende Arzneimittelaufklärung

Wenn ein Arzt eine Handlung an einem ihm anvertrauten Kranken vornimmt, muss er gesetzlich diesen vorher aufklären darüber, was er tut, warum er es tut und ausführlich über alle Risiken über 2 % Wahrscheinlichkeit aufklären. Diese Aufklärung muss der Patient vorher schriftlich bestätigen. Bei riskanten Eingriffen darf die Aufklärung nicht unmittelbar vorher erfolgen, der Patient muss Bedenkzeit haben.

Diese Aufklärung ist besonders wichtig weil die Amalgamfolgen zu 50% tödlich sind und beim Rest schwerwiegend.

Die Unterlassung der Ärztlichen Aufklärung wird damit begründet, dass unsere Zahnärzte keine Ärzte sind und damit einen Freibrief zur Gesundheitszerstörung haben.

Auf dem Praxisschild dürfte eigentlich nur „Dentist“ stehen. Die fehlende Aufklärung und fehlende Versicherung auf Folgeschäden ist dafür der Beweis!