2013 Amalgam Aufklärung unterlassen ist Schuldanerkenntnis

Wer die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Aufklärung vor dem hochriskanten Amalgamlegen unterlässt, macht dies bewusst als Schuldanerkenntnis und rechnet mit einem Schadenersatzprozess durch den Geschädigten wegen Körperverletzung. Je stärker die Komplikationen durch Amalgam sind, desto höher ist die Entschädigung. Wenn mehrere Geschädigte eines Zahnarztes klagen, dann kann im Strafverfahren gegen den Zahnarzt eine Haftstrafe und ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Bei der hohen Anzahl von tödlichen Komplikationen nach Amalgam kann dies sehr häufig auftreten.

Zahlreiche Klagen wegen Unterlassung der Aufklärung kombiniert mit einer Schadenersatzklage sind der einzige Weg, um das längst überfällige Amalgamverbot endlich auf den Weg zu bringen!