Abmahnungen billiger

Durch das neue Gesetz zur „Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ vom 11.4.2008 wurde die aktuelle Welle von Abmahnungen gedämpft. Für Verstöße gegen das Urheberrecht gilt für die erstmalige Abmahnung bei leichten Verstößen ein Limit von 100€.

Hiermit schützt der Gesetzgeber die Verbraucher.